Abteilungen und Sachgebiete
Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Die Regelungen zur Fahrschulerlaubnis gelten entsprechend.
Voraussetzungen
Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge müssen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
Es muss gewährleistet sein, dass der Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs den Umständen nach, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, seinen Pflichten nachkommen kann.
Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter zwei, nicht übersteigen.
Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag
- Kosten
- Gebühren für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis
- Gebühren für die Überprüfung einer Fahrschule oder Zweigstelle
Erforderliche Unterlagen
- Angabe über Namen und die Anschrift der Fahrschule und für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrschulzweigstellenerlaubnis erwerben will
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
- maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 14 Abs. 1 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
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Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |