Abteilungen und Sachgebiete

Führerschein; Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.


Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind zuständig für den Vollzug der Vorschriften über das Fahrerlaubnisrecht, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. In besonderen Einzelfällen besteht zur Vermeidung von Härten die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften des Fahrerlaubnisrechts. Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Fristen

Keine

Formulare

Formloser Antrag

 - Kosten

Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für Ausnahmegenehmigung
    werden dem Antragsteller im Einzelfall von seiner Führerscheinstelle mitgeteilt

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link 
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen

Führerscheinstelle

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hierexterner Link> einen Termin.

Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr



Ihre Ansprechpartner
 Landratsamt Main-Spessart

 Herr Trimbach
Zu finden in: Zimmer Nr. 039
 Telefon: 09353 793-1439
 Fax: 09353 793-7439