Abteilungen und Sachgebiete
Führerschein; Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind zuständig für den Vollzug der Vorschriften über das Fahrerlaubnisrecht, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. In besonderen Einzelfällen besteht zur Vermeidung von Härten die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften des Fahrerlaubnisrechts. Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Fristen
Keine
Formulare
Formloser Antrag
- Kosten
Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für Ausnahmegenehmigung
werden dem Antragsteller im Einzelfall von seiner Führerscheinstelle mitgeteilt
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hier> einen Termin.
Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>
Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |