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Schlachten von Tieren - Information zum Sachkundenachweis

Grundsätzlich muss jeder, der Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (= Sachkunde) verfügen.


Beschreibung

Werden diese Tätigkeiten im Rahmen eines Unternehmens (Schlachthof, Metzgerei, Direktvermarktung) durchgeführt, ist ein Sachkundenachweis nötig.

Der Sachkundenachweis nach alter Verordnung umfasste formal lediglich die Bereiche Eintreiben in die Betäubungseinrichtung, Ruhigstellen, Betäuben und Entbluten.

Seit dem 1. Januar 2013 sind Sachkundenachweise für alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Schlachtung durchgeführt werden, erforderlich. Betroffen sind somit die Tätigkeiten „Abladen, Treiben, Betreuen im Wartestall, Ruhigstellen, Betäuben, Einhängen und Hochziehen" sowie „Entblutung" und „Kontrolle des Betäubungserfolges". Dies gilt auch für Geflügel, nicht aber für Fische.

Das bedeutet, dass auch Personal im Lebendbereich, z.B. auf der Rampe und im Stall sowie Mitarbeiter, die die Tiere nach der Betäubung / Entblutung aufhängen, einen Sachkundenachweis brauchen. Der Bereich „Rampe und Stall" heißt in der neuen Verordnung „Handhabung und Pflege der Tiere vor ihrer Ruhigstellung".

Die „alten" Sachkundebescheinigungen, die nach dem bis zum 31.12.2012 geltenden Recht ausgestellt wurden, sind noch bis 08.12.2015 gültig und können auf Antrag umgeschrieben werden. Für Erweiterungen und Neuausstellungen ist rechtzeitig ein entsprechender Antrag beim Veterinäramt Main-Spessart zu stellen.

Wer bisher überhaupt keinen Sachkundenachweis besitzt, obwohl er eine „alte" Sachkundebescheinigung erhalten hätte, kann diesen nach Teilnahme an einer Kurzschulung beantragen, die der Fleischerverband zusammen mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz anbietet (neue Termine siehe unter Info plus Anmeldung Crashkurs unter Formulare).

Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte die Vordrucke, ebenfalls unter Formulare.

Für Sie zuständig

Tierschutz

Staatliches Veterinäramt

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

 Telefon: 09353 793-1814
 Fax: 09353 793-7978