Abteilungen und Sachgebiete
Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit (BT)
Beschreibung
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Schafen, Rindern und anderen Wiederkäuern auftritt und die zu hohen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Ursache der Tierseuche ist ein Virus (Bluetongue-Virus, BTV), das ausschließlich durch blutsaugende Insekten (Gnitzen) übertragen wird. Durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Tieren oder durch den Kontakt mit Personen und Gerätschaften findet keine Ansteckung statt. Bei infizierten Tieren kann das Virus über Wochen im Blutkreislauf zirkulieren. Sie bilden so ein Virusreservoir für die Verbreitung.
Ab Juni 2023 galt Deutschland wieder als amtlich anerkannt BT-seuchenfrei, bevor am 12. Oktober 2023, ausgehend von den Niederlanden, der erste Ausbruch der BT mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in Nordrhein-Westfalen festgestellt wurde. Seitdem gab es weitere Ausbrüche in mehreren Bundesländern, unter anderem auch in Bayern.
Um auch einer möglichen Ausbreitung des Erregertyps BTV-3 und einer Infektion der dafür empfänglichen Tiere (Wiederkäuer) entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Main-Spessart mit Allgemeinverfügung vom 17. Juli 2024 die vorbeugende Impfung der empfänglichen Tierarten genehmigt. Die Impfung erfolgt mit Impfstoffen, die nach der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) vom 06. Juni 2024 gestattetet sind.
Formulare
Allgemeinverfügung, 717 KB 17.07.2024 |
Weitere aktuelle Informationen sowie alle notwendigen Tierhaltererklärungen können hier beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heruntergeladen werden.
Für Sie zuständig
Tierseuchen
Staatliches Veterinäramt
97753 Karlstadt