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Tierseuchenbekämpfung; Geflügelpest

Als "Geflügelpest" werden die anzeigepflichtigen Infektionen mit hochpathogenen Stämmen (HPAIV) von Influenzaviren Typ A der Subtypen H5 und H7 bezeichnet.


Beschreibung

Influenza A Viren sind sehr wandlungsfähig, daher sind auch Infektionen mit niedrigpathogenen AIV (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 grundsätzlich anzeigepflichtig. Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die HPAIV-Infektion ("Geflügelpest") kann sich bei Hühnervögeln beispielsweise in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %) äußern. Oft sterben die Tiere völlig unerwartet. Erwachsene Wasservögel sind häufig ohne äußerlich sichtbare Krankheitsanzeichen infiziert. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Seit Ende Oktober 2020 wurden vorwiegend in Norddeutschland bereits mehrere hundert Fälle von HPAI (Subtyp H5) bei Wildvögeln festgestellt. Seit November 2020 tritt die HPAI auch in Bayern auf, seit Februar auch in Unterfranken. Der Erreger wurde dort auch in Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. Die Allgemeinverfügung vom 08.03.2021 zur Aufstallungspflicht von Geflügel für den gesamten Landkreis-Main Spessart wurde aufgrund einer erneuten Risikoeinschätzung am 29.04.2021 aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin zum Schutze des eigenen und dem benachbarter Geflügelbestände unbedingt einzuhalten.

Allgemeinverfügung vom 10.07.2023 Allgemeinverfügung vom 10.07.2023, 123 KB
(Aufhebung Ausstellungsverbot)
Allgemeinverfügung (Biosicherheitsmaßnahmen) Allgemeinverfügung (Biosicherheitsmaßnahmen), 393 KB
Stand: 22.11.2022
Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, 1624 KB
Stand: 19.10.2022

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels, 21 KB
Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung – GeflVerbBeschränkV

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