Abteilungen und Sachgebiete
Tierseuchenbekämpfung; Amerikanische Faulbrut
Beschreibung
Der im Landkreis Main Spessart am 13.05.2020 amtlich festgestellte Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut auf Gemarkung der Gemeinde Karbach wurde am 03.05.2021 aufgehoben. Alle Bienenvölker im Sperrbezirk waren bei der Nachuntersuchung frei von Anzeichen der anzeigepflichtigen Bienenseuche.
Allgemeinverfügung Faulbrut Karbach Birkenfeld, 14 KB |
Pressemitteilung vom 04.05.2021
Allgemeine Hinweise an Imker
Anzeigepflicht für Bienenhaltung:
Mit der Bekanntmachung der Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung (BSVO) vom 3. November 2004 wurde unter § 1a die Anzeigepflicht der Bienenvölker aufgenommen.
Im Wortlaut heißt es:
„Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.“
Die Meldung bereits bestehender Bienenhaltung muss umgehend erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinäramt unter der Tel.: 09353/793-1814 zur Verfügung.
Weiterführende Links
Für Sie zuständig
Tierseuchen
Staatliches Veterinäramt
97753 Karlstadt