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Tierseuchenbekämpfung; BHV1-Infektion

Neue Bedingungen (Genehmigung) für das Einstellen von  Rindern, die aus nicht BHV1- freien Gebieten kommen.


Beschreibung

Die BHV1-Infektion (bisher IBR /IPV-Infektion) ist eine spezifische Viruserkrankung der Rinder, die durch das Bovine Herpes Virus Typ 1 (BHV1) verursacht wird. Sie tritt in mehreren Erscheinungsformen auf, vorrangig als akute fieberhafte Erkrankung der Atemwege sowie der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Tieren, häufig auch als stumme Infektion ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Die BHV1-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche!

Anerkennung als BHV 1 – freie Regionen weiterer Bundesländer

Seit 14.09.2010 gehört der Regierungsbezirk Unterfranken, seit 17.10.2011 ganz Bayern zu den BHV 1-freien Regionen. Mit der Anerkennung sind zusätzliche Gesundheitsgarantien verbunden, die Rinder erfüllen müssen, die aus nicht BHV 1-freien Regionen in einen bayerischen Rinderverband verbracht werden (30- tägige Quarantäne + zusätzliche Blutuntersuchung). Die amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV 1 Freiheit muss den Zusatz tragen: „Rinder in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 der Entscheidung 2004/558/EG der Kommission“. Für Masttiere können erleichterte Bedingungen genehmigt werden.

Inzwischen wurden weitere Bundesländer als BHV-1 frei von der EU anerkannt:

24.10.2014 Thüringen
27.02.2015  Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
15.10.2015  Baden-Würtemberg
17.12.2015  Hessen, Niedersachsen und die Hansestadt Bremen

Zu den BHV-1 freien Regionen zählen auch Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland, die Schweiz und die Region Bozen in Italien.

In den freien Regionen bzw. untereinander sind Rinder frei handelbar im Sinne der BHV 1-Verordnung, es werden weder Quarantänemaßnahmen noch zusätzliche Blutuntersuchungen auf BHV 1 benötigt.

Wenn Rinder aus noch nicht anerkannten Bundesländern o.a. Regionen eingestellt werden sollen, gelten nach wie vor die Forderungen nach zusätzlichen Garantien.

Ein Kostenzuschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse wird generell nicht mehr gewährt.

 

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