Abteilungen und Sachgebiete
Abwasserabgaberecht
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser erhebt der Freistaat Bayern eine sog. Abwasserabgabe. Diese wird vom Landratsamt Main-Spessart gegenüber den Abgabepflichtigen festgesetzt. Es gibt folgende Abgabenarten: Kleineinleiterabgabe (abgabepflichtig ist die Kommune), Niederschlagswasser- und Großeinleiterabgabe (abgabepflichtig ist der Einleiter). Die Abgabepflicht hängt von der Größe der Einleitung ab.
Formulare
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Abwasserbeseitigung dezentral, 162 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Verrechnung nach § 10 Abs. 4 AbwAG, 754 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Verrechnung nach Art. 9 Abs. 1 BayAbwAG, 751 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG, 785 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Nachweis der Einhaltung von niedriger erklärten Werten, 754 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Erklärung über die Einhaltung niedriger Werte, 607 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Erklärung nach § 6 AbwAG, Art. 10 BayAbwAG, 1144 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Abgabeerklärung für die an Stelle der Kleineinleiter zu zahlende Abgabe, 748 KB |
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Abwasserabgabengesetz - Abgabeerklärung für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser, 273 KB |