Abteilungen und Sachgebiete
Gleichstellungsarbeit
Beschreibung
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist vom Gesetz her zwar weitestgehend verwirklicht, tatsächlich aber noch nicht in allen Lebensbereichen. Es gibt noch immer viele offene und versteckte Benachteiligungen. Um echte Chancengleichheit für Frauen und Männern zu erreichen, machen festgefahrene Strukturen und typische Rollenverteilungen ein Umdenken erforderlich.
Beratungsangebot:
Die Gleichstellungsstelle hat die Aufgabe, in allen Lebensbereichen darauf hinzuwirken, dass die Gleichberechtigung auch im Einzelfall verwirklicht wird. Sie ist Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Main-Spessart, die sich im privaten und beruflichen Bereich benachteiligt fühlen. Sie gibt Hilfestellung für Ratsuchende und Informationen über spezielle und qualifizierte Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten.
Die Gleichstellungsbeauftragte bietet ihre Hilfe u.a. an als Ansprechpartnerin für alle, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problem- oder Lebenssituation befinden. In persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Kontakten informiert sie und bietet zur Klärung der vorgebrachten Anlagen Unterstützung, z.B. bei
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Beruflicher Wiedereinstieg nach Familienphasen – Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
- Probleme im Beruf
- Unterstützung von Alleinerziehenden
- Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Mobbing, sexuelle Belästigung u.a.
Öffentlichkeitsarbeit:
Durch Broschüren und Faltblätter, Pressetexten, Veranstaltungen und Vorträgen zu gleichstellungsrelevanten Themen wird auf Benachteiligungen und Diskriminierungen aufmerksam gemacht. Diese Öffentlichkeitsarbeit erfolgt oftmals in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen im Landkreis.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht!
Alle Anliegen werden streng vertraulich behandelt!
Fristen
Termine: Dienstag – Donnerstag.
Vorherige Terminabsprache ist erforderlich
- Kosten
Alle Beratungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Um den Gesetzesauftrag zu erfüllen, hat der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz erlassen, das am 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist.
Bayerisches Gleichstellungsgesetz
Weiterführende Links
Weitere Informationen finden Sie unter Themen - Gleichstellungsbeauftragte