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Hygieneüberwachung in Betrieben

Durch regelmäßige bzw. außerplanmäßige Kontrolluntersuchungen wird sichergestellt, dass die hygienischen Anforderungen in Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, z. B. Fleisch- oder Geflügelfleischverarbeitung, Milch-, Eier- und Fischverarbeitung zu tun haben, erfüllt sind.


Beschreibung

1. Überwachung zugelassener Betriebe z. B. Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser sowie Molkereien:

In industriell strukturierten Betrieben, die gemäß europäischen Rechtsvorschriften zugelassen sein müssen, werden durch Sachverständige der Kreisverwaltungsbehörden regelmäßig umfassende Kontrollen z. B. der Arbeits-, Betriebs- und Personalhygiene durchgeführt. Nur wenn die lebensmittelhygienerechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung aufrechterhalten werden.

2. Hygieneüberwachung in registrierten Betrieben, z. B. Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter (auch für Eier, Fisch oder Käse):

Handwerkliche Metzger und landwirtschaftliche Direktvermarkter unterliegen ebenfalls strengen Hygienekontrollen.

Für Sie zuständig

Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

 Fax: 09353 793-7921

Ihre Ansprechpartner
 Frau Back
 Telefon: 09353 793-1819

 Herr Langner
 Telefon: 09353 793-1822

 Frau Löser
 Telefon: 09353 793-1820

 Herr Kunert
 Telefon: 09353 793-1823

 Herr Wagenpfahl
 Telefon: 09353 793-1821