Abteilungen und Sachgebiete
Lebensmittelüberwachung; Betriebs- und Produktkontrollen
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass die Unternehmen ihrer primären Verantwortung für ihre Produkte nachkommen und alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen das Lebensmittelrechts und das Tabakrecht geahndet werden.
Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden). Dort stehen 476 Stellen für Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen zur Verfügung (Stand: 31.12.2012).
Als Lebensmittelkontrolleur oder Lebensmittelkontrolleurin darf eingesetzt werden, wer die einschlägige Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, oder kosmetische Mittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z.B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte.
Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben, die Lagerbedingungen für verschiedene Produkte, die korrekte Abfallentsorgung, die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Kennzeichnung der Produkte. Zudem nehmen die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen Proben, die sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten.
Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) halbjährlich einen Probenplan. In die risikoorientierte Probenplanung fließen z. B. Überlegungen über die Häufigkeit des Verzehrs eines Lebensmittels, seine Verbreitung (Grundnahrungsmittel) und seine Verderblichkeit (z. B. rohes Fleisch und roher Fisch) ein. Darüber hinaus werden am LGL „außerplanmäßige Proben“ untersucht. Verdachtsproben (Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß vorliegt), Nachproben (Probe wird gezogen, um einen Untersuchungsbefund zu verifizieren) oder Beschwerdeproben, die von Verbrauchern bei der Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.
Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: Anordnung eines Verkehrsverbotes, einer Rücknahme oder eines Rückrufes des betroffenen Produkts, eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörden oder eine Betriebsstilllegung. Für manche Verstöße ist die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen oder das Gesetz stuft sie sogar als Straftat ein. In letzterem Fall gibt die Kreisverwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.
Voraussetzungen
Vom Bürger keine. Die staatliche Lebensmittelüberwachung wird bei Verdacht nach bestimmten Probenplänen oder auf Beschwerde hin tätig.
Formulare
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Online-Verfahren zur Registrierung von Lebensmittelunternehmern, ![]() |
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Reduktion der Probenahme nach 2073 2005, 274 KB Antrag |
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Warmfleischtransport, 142 KB Antrag |
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Zerlegen und Darmreinigen im Schlachtraum, 54 KB Antrag |
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Rückverfolgbarkeit von Wildbret, 286 KB |
Merkblätter:
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Acrylamid, 28 KB Merkblatt |
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Bau und Hygieneanforderungen Brennereien, 13 KB Merkblatt |
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Frittierfette, 8 KB Merkblatt |
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Hygieneleitfaden für Vereinsfeste, 68 KB Merkblatt |
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Hersteller- und Importeurinfo kosmetische Mittel, ![]() Merkblatt |
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Backwaren aus Selbstbedienungseinrichtungen, 94 KB Merkblatt |
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Kenntlichmachung Döner Kebab, 36 KB Merkblatt |
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Kennzeichnung Kleinbrenner, 325 KB Merkblatt |
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Kennzeichnung Konfitüren, 303 KB Merkblatt |
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Kennzeichung von Fleisch- und Wurstwaren, 450 KB Merkblatt |
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Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen, 3297 KB Merkblatt |
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Käse offener Verkauf, 15 KB Merkblatt |
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Käseimitate, 31 KB Merkblatt |
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Lebensmittelhygienische Anforderungen Kindertagespflege, 33 KB Merkblatt |
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Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten, 52 KB Merkblatt |
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GHP Hackfleisch Leitlinie, 108 KB Merkblatt |
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GHP Hackfleisch, 71 KB Merkblatt |
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Milchspeiseeis aus Rohmilch, 105 KB Merkblatt |
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Kennzeichnung von Speiseeis, 111 KB Merkblatt |
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Reduzierung von Ethylcarbamat in Steinobstbränden, 1353 KB Merkblatt |
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Schinkenimitate, 275 KB Merkblatt |
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Kennzeichnung allergieauslösender Zutaten und Zusatzstoffen, 782 KB |