Abteilungen und Sachgebiete
Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Beschreibung
Zuständig ist die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart und in Ausnahmefällen die Regierung von Unterfranken. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten gibt die Immissionsschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Aber auch wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich an die Immissionsschutzbehörde wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen wird.