Abteilungen und Sachgebiete

Zivil-militärische Zusammenarbeit; Abstimmung

Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte. Bestimmte Stellen der Bundeswehr stehen den zivilen Behörden dabei als Ansprechpartner in allen Fragen der militärischen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.


Beschreibung

Zusammen mit den im Bevölkerungsschutz zuständigen Stellen leistet die Bundeswehr weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Neben der Planung und Koordinierung der zivilen und militärischen Verteidigung sowie der diesbezüglichen Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung ist vor allem der Bereich der subsidiären Hilfeleistung durch die Bundeswehr bei großen Schadensereignissen von Bedeutung. Kommen die zuständigen Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von schweren Unglücken oder Katastrophen zu der Erkenntnis, dass eine Hilfeleistung durch die Bundeswehr erforderlich ist, können sie deren Unterstützung durch Personal oder Material im Rahmen eines Amtshilfeersuchens anfordern.

Damit im Bedarfsfall bereits Klarheit über die möglichen Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr herrscht, ist eine regelmäßige, ebenengerechte Abstimmung zwischen den zuständigen militärischen und zivilen Stellen von entscheidender Bedeutung. Diesem Anliegen Rechnung tragend entspricht die vertikale Gliederung der Bundeswehr in Landeskommando, Bezirksverbindungskommando und Kreisverbindungskommando im Wesentlichen der Gliederung der bayerischen Katastrophenschutzbehörden in Bayerisches Staatsministerium des Innern, Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden. Neben den konkreten Planungen im Hinblick auf mögliche Einsatzszenarien soll damit auch ein Informationsaustausch in allen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse ermöglicht werden.

Eine Schlüsselrolle in der zivil-militärischen Zusammenarbeit nehmen die Reservisten ein. Sie beraten als Beauftragte der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) zivile Behörden und Organisationen in allen Fragen der militärischen Katastrophenhilfe. Im Freistaat Bayern stehen sie in den Landkreisen und kreisfreien Städten den Kreisverbindungskommandos (KVK) sowie in den Regierungsbezirken den Bezirksverbindungskommandos (BVK) vor, die durch das Landeskommando Bayern geführt werden. Damit sind sie die Ansprechpartner für Landräte, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten und übernehmen die wichtige Funktion als Mittler zwischen militärischer und ziviler Seite.

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
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Zu finden in: Zimmer Nr. 141
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