Abteilungen und Sachgebiete
Handwerksrecht; Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Das in der Handwerksordnung (HwO) geregelte Handwerksrecht umfasst folgende Bereiche:
I. Teil: Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
II. Teil: Berufsbildung im Handwerk
III. Teil: Meisterprüfung, Meistertitel
IV. Teil: Organisation des Handwerks
V. Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
Die Zuständigkeiten für handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten sind wie folgt geregelt:
- Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für die Untersagung der Fortsetzung eines entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübten selbständigen Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks
- § 16 Abs. 3 HwO i.V.m. § 2 HwOZustV
- Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten, z.B. die unzulässige Handwerkstätigkeit, Führung der Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin entgegen den handwerksrechtlichen Vorschriften, fehlende, nicht richtige, vollständige oder rechtzeitige Anzeigeerstattung sowie weitere Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Lehrlingseinstellung oder -ausbildung
- §§ 117,118 HwO i.V.m §§36 Abs. 2 OWiG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuVOWiG
- Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei Schwarzarbeit durch unbefugte Handwerksausübung
- § 8 Abs. 1 Nr. 1 e), § 2 Abs. 1 a Nr. 2 SchwarzArbG i.V.m. §§ 36 Abs. 2 OWiG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuVOWiG