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Führerschein; Beantragung und Erweiterung

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).


Beschreibung

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. In vielen Fällen können Sie den Antrag auch bei der Gemeinde oder in der Fahrschule abgeben.

Sie müssen allerdings den Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Formulare

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, 363 KB
Antrag
Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis, 434 KB
Antrag auf Erteilung
Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis, 319 KB
Zusatzantrag Begleitetes Fahren

 - Kosten

Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen Beantragung 

  • Unterlagen für Fahranfänger
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Einwohnermeldeamt

 Erforderliche Unterlagen Erweiterung

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich
    • ärztliche Untersuchung
    • augenärztliche Untersuchung
    • Führungszeugnis Belegart OE (D-Klassen)

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen

Führerscheinstelle

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hierexterner Link> einen Termin.

Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>

Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)

Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr



Ihre Ansprechpartner
 Landratsamt Main-Spessart

 Frau Lummel
Zu finden in: Zimmer Nr. 018
 Telefon: 09353 793-1444
 Fax: 09353 793-7440

 Frau Ruppert
Zu finden in: Zimmer Nr. 018
 Telefon: 09353 793-1444
 Fax: 09353 793-7460

 Frau Poschmann
Zu finden in: Zimmer Nr. 017
 Telefon: 09353 793-1470
 Fax: 09353 793-7470

 Herr Müller
Zu finden in: Zimmer Nr. 017
 Telefon: 09353 793-1444
 Fax: 09353 793-7413

 Frau Raab
Zu finden in: Zimmer Nr. 031
 Telefon: 09353 793-1434
 Fax: 09353 793-7434