Werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf umfassende Beratung (Einzel-, Paar- und Familienberatung) und Information zu allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen. Die Beratung erfolgt unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Die Schwangerenberatungsstelle ist erreichbar in:
- Karlstadt, Gemündener Straße 15-17, Tel: 0 93 53 / 793 - 16 21; -16 23 oder 16 27
Die Schwangerenberatungsstelle bietet folgende Leistungen an:
- Informationen zu Elterngeld, Elternzeit, Partnermonaten, Kindergeld und Fragen zum Mutterschutz
- Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Vermittlung von finanzieller Unterstützung durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
- Gespräche bei persönlichen, partnerschaftlichen oder familiären Schwierigkeiten in der Schwangerschaft.
- Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung der Beratungsbescheinigung
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.schwanger-in-msp.de.
Weiterhin besteht Anspruch auf Information, Beratung und Begleitung von Frauen und Familien mit Kindern zur Stärkung der Lebens- und Elternkompetenz, insbesondere bei Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen.
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Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher, pädagogischer, gesundheitlicher, finanzieller, familiärer und beruflicher Fragestellungen von Frauen und Familien mit Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
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Unterstützung von Frauen bei der Bewältigung nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach Tot- oder Fehlgeburt
Umfassende Beratung und Aufklärung (Einzel-, Paarberatung und Gruppenarbeit) in unterschiedlichen Kontexten, insbesondere in weiterführenden Schulen.
Die Geschäftsstelle des Naturpark Spessart koordiniert den 1963 gegründeten Naturparkverein. Dieser wird getragen von drei Landkreisen, 72 Städten und Kommunen sowie zahlreichen Mitgliedern. Er ist gemeinnützig tätig.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) für Drittstaatsangehörige (Nicht-Unionsbürger) eingeführt.
Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Nachfolgend erhalten Sie einige Information darüber.