Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird. Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.
Zu den Aufgaben der Landrätin gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf umfassende Beratung (Einzel-, Paar- und Familienberatung) und Information zu allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen. Die Beratung erfolgt unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Die Schwangerenberatungsstelle ist erreichbar in:
- Karlstadt, Gemündener Straße 15-17, Tel: 0 93 53 / 793 - 16 21; -16 23 oder 16 27
Die Schwangerenberatungsstelle bietet folgende Leistungen an:
- Informationen zu Elterngeld, Elternzeit, Partnermonaten, Kindergeld und Fragen zum Mutterschutz
- Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Vermittlung von finanzieller Unterstützung durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
- Gespräche bei persönlichen, partnerschaftlichen oder familiären Schwierigkeiten in der Schwangerschaft.
- Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung der Beratungsbescheinigung
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.schwanger-in-msp.de
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Weiterhin besteht Anspruch auf Information, Beratung und Begleitung von Frauen und Familien mit Kindern zur Stärkung der Lebens- und Elternkompetenz, insbesondere bei Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen.
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Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher, pädagogischer, gesundheitlicher, finanzieller, familiärer und beruflicher Fragestellungen von Frauen und Familien mit Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
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Unterstützung von Frauen bei der Bewältigung nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach Tot- oder Fehlgeburt