Führerschein; Begleitetes Fahren mit 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Beschreibung

Die mit besonderen Auflagen versehene Fahrerlaubnis für Pkw kann bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung sowie dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen die jungen Fahranfänger dann bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer im Voraus benannten Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, fahren. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann auf Antrag der EU-Kartenführerschein und damit die uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

Beim begleiteten Fahren gilt:

  • Die erwachsene Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis sein und
  • darf mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein.

Es ist möglich, mehrere Begleiter eintragen zu lassen. Verantwortlicher Fahrzeugführer ist immer der junge Fahrer, nicht der Begleiter.

Voraussetzungen

Ab 16 1/2 Jahren darf man mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen.

Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung. Danach erhält man mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine sog. Prüfungsbescheinigung. Sie ist mit der Auflage versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird.

Das Muster ist in Anlage 8a der Fahrerlaubnis-Verordnung abgebildet.

Verfahrensablauf

Neben dem Antrag auf Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE müssen Sie den Zusatzantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisse der Klassen B und/oder BE nach den Regelungen für das begleitete Fahren ausfüllen.

Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag den allgemeinen Karten-Führerschein aus.

Formulare

Fahrerlaubnis Führerschein Fahrerlaubnis Führerschein, 319 KB
Zusatzantrag Begleitetes Fahren

 - Kosten

Die nachstehenden Kosten berücksichtigen nur den Regelfall:

  • Antragsprüfung: 5,10 Euro
  • Überprüfung der Begleitperson: 11,00 Euro je Person
  • Ausfertigung einer Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
  • Ausfertigung des Karten-Führerscheins: 34,50 Euro + 3,30 Euro Auskunft Kraftfahrt-Bundesamt + 1,80 Euro Probezeit

Die Gebühr für die Überprüfung der Begleitperson setzt sich zusammen aus 7,70 Euro Bearbeitungsgebühr (Gebührenrahmen bis 10,00 Euro) sowie
3,30 Euro für die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts aus dem Fahreignungsregister.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen für Fahranfänger

  • Prüfung der Personendaten und der Anschrift durch das Einwohnermeldeamt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Unterlagen für Begleitperson

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie des gültigen Führerscheins

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen

Führerscheinstelle

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

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So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
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Montag bis Freitag: 07:30 – 10:30 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag:  13:00 – 16:00 Uhr



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