Wohnbauförderung

Bitte beachten:

Die Wohnraumförderung hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Dies wird durch die deutlich gestiegene Nachfrage bestätigt. Mit Bewilligungsmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro in den letzten zwei Jahren und Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnten wir die Bauwirtschaft in der Krise stützen. Im Vergleich zu früheren Jahren passiert damit gegenwärtig im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie; alles, was möglich war, wurde in Aktion gebracht. Und selbstverständlich werden alle Bewilligungen wie erteilt abfinanziert.

Auch a l l e erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden, hierauf können sich alle Projektträger verlassen. Das umfasst natürlich insbesondere alle Projekte, die bezugsfertig werden – sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt.  

Über gänzlich neue Förderzusagen, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen bisher auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, kann erst wieder entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklungen vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.

Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres werden Neubewilligungen insbesondere in der Mietwohnraumförderung wieder möglich sein. Der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und -zeitspannen sind von der Umsetzung der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sowie der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern abhängig.

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).


Beschreibung

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5% Zins).

Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt zuständig.
 

Frau Cornelia Christ ist zuständig für VG Lohr, VG Marktheidenfeld und Stadt Marktheidenfeld, Markt Triefenstein, VG Kreuzwertheim.

Herr Stefan Schwab ist zuständig für VG Zellingen, VG und Stadt Gemünden, Stadt Lohr, Markt Frammersbach, Stadt Arnstein, Stadt Karlstadt, Stadt Rieneck, VG Burgsinn, VG Partenstein, Gemeinde Eußenheim.

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf höchstens beim Bau und Ersterwerb 30 v.H. und beim Zweiterwerb 40 v.H. der förderfähigen Kosten betragen.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.


Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Fristen

keine

Formulare

 - Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Wohnungsbauförderung

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:

Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Ihre Ansprechpartner
 Herr Schwab
Zu finden in: Zimmer Nr. 222
 Telefon: 09353 793-1273
 Fax: 09353 793-7273

 Frau Christ
Zu finden in: Zimmer Nr. 221
 Telefon: 09353 793-1278
 Fax: 09353 793-7278