Landespflegegeld; Beantragung


Beschreibung

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen u. a. die Freiheit geben soll, Angehörigen oder anderen, die sie in ihrer Alltagsgestaltung unterstützen, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben.

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und wird einkommensabhängig gewährt. Es ist steuerfrei, wird aber auf Leistungen der Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII angerechnet.

Der Antrag ist schriftlich bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) beim Landesamt für Pflege - Landespflegegeldstelle - einzureichen. Er ist entweder durch die Pflegebedürftigen selbst oder durch gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer zu stellen. Zusammen mit dem Antrag sind

  • eine Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses,
  • eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse und
  • ggfs. eine Ablichtung der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises vorzulegen.

Das Antragsformular steht unter der Internetadresse www.landespflegegeld.bayern.deexterner Link zum Download bereit. Dort finden sich auch weitere Informationien sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Landespflegegeld.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Formulare

Antrag auf Landespflegegeldexterner Link [Dateiformat: pdf]

Online Verfahren

Online-Antrag für Landespflegegeldexterner Link
Sie können das Landespflegegeld auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Für Sie zuständig

Landespflegegeld

Landesamt für Finanzen

Residenzplatz 3
97070 Würzburg

 Telefon: 0931 4504-01
 Fax: 0931 4504-6798
 Internet: Homepageexterner Link