Führerschein; Beantragung und Erweiterung
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. In vielen Fällen können Sie den Antrag auch bei der Gemeinde oder in der Fahrschule abgeben.
Sie müssen allerdings den Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Formulare
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, 363 KB Antrag |
Fahrerlaubnis Führerschein, 1093 KB Antrag auf Erteilung |
Fahrerlaubnis Führerschein, 319 KB Zusatzantrag Begleitetes Fahren |
- Kosten
Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen Beantragung
- Unterlagen für Fahranfänger
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Einwohnermeldeamt
Erforderliche Unterlagen Erweiterung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis Belegart OE (D-Klassen)
Rechtsgrundlagen
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Weiterführende Links
Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hier> einen Termin.
Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>
Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |