Führerschein; Ersatz nach Verlust, Unbrauchbarkeit oder Änderung der Auflagen
Beschreibung
Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Sie erhalten dann einen EU-Kartenführerschein. Ihr Führerschein wird damit gleichzeitig auf das neue System umgestellt, falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind.
Sie müssen u. U. bei der Führerscheinstelle eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins abgeben.
Formulare
Fahrerlaubnis Führerschein, 473 KB Antrag auf Ersatz |
- Kosten
Ersatz bei Verlust oder Diebstahl: ca. 70 Euro
Ersatz bei Unbrauchbarkeit: ca. 35 Euro
ggf. Kosten für Versicherung an Eides Statt bei Abnahme durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei
- evtl. Urkunde Namensänderung
- evtl. Nachweis Augen-OP (darf nicht vom Operateur bescheinigt werden)
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Für Sie zuständig
Fahrerlaubnisse und Fahrlehrerwesen
Führerscheinstelle
97753 Karlstadt
Online Termin buchen:
Zur Vermeidung von Wartezeiten in der Zulassungs- und Führerscheinstelle vereinbaren Sie bitte <hier> einen Termin.
Umtausch des alten Führerscheins in EU-Kartenführerschein:
So funktioniert der Führerscheinumtausch auf dem Postweg <hier>
Das Formular finden Sie <hier>
Öffnungszeiten Führerscheinstelle:
(Jetzt zentral in Karlstadt)
Montag bis Freitag: | 07:30 – 10:30 Uhr |
Montag und Dienstag: | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00 – 16:00 Uhr |