Energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe; Beratung und Förderung

Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe wie Holz, Energiepflanzen und Ernterückstände leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung im Rahmen der Agenda 21.

Standortberatung; kommunal

Standortmarketing ist überwiegend Aufgabe des Freistaats Bayern. Der Landkreis Main-Spessart unterstützt Investoren/Unternehmen bei der Standortsuche.

Veranstaltungskalender; Kommunal

Der online-Veranstaltungskalender des Landkreises wird von der Main-Spessart Informationszentrale für Touristik mit touristisch relevanten Informationen bestückt

Bürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden bzw. die Regierungen zuständig.

Landkreiswahl; Wahl Landrat und Kreisräte

Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses.

Finanzausgleich; Kommunaler

Der Kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen bzw. zwischen den Kommunen und den Kommunalverbänden untereinander.

Finanzlage; Stellungnahmen

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen spielt sowohl bei haushaltsrechtlichen Genehmigungen als auch bei der Prüfung von Förderanträgen eine Rolle.

Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts

Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

Rechtsaufsicht; Kommunen

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.