Für die Ausübung eines Mietwagen- oder Taxigewerbes ist eine gesonderte Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich
Die Straßenverkehrsbehörde kann auf öffentlichen Straßen die Aufstellung der Beschilderung (Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen) anordnen. Regelungen durch diese Beschilderung gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an diese vor dem Beginn der Arbeiten wenden und die notwendige Beschilderung anordnen lassen.
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Die notwendige Beförderung der Schüler obliegt den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Main-Spessart ist i. d. R. zuständig für Schüler, deren Eltern im Landkreis wohnen. Studierende an einer Fachhochschule / Hochschule (Universität) wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studentenwerkes am Studienort.
Beim Medienzentrum können im Landkreis ansässige Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände und ähnliche Einrichtungen verfügbare Medien entleihen.
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Main-Spessart ist zuständig für Aufstiegstfortbildungsteilnehmer, die während der Antragstellung im Landkreis wohnen.