Wohnbauförderung
Beschreibung
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5% Zins).
Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt zuständig.
Frau Cornelia Christ ist zuständig für VG Lohr, VG Marktheidenfeld und Stadt Marktheidenfeld, Markt Triefenstein, VG Kreuzwertheim.
Herr Stefan Schwab ist zuständig für VG Zellingen, VG und Stadt Gemünden, Stadt Lohr, Markt Frammersbach, Stadt Arnstein, Stadt Karlstadt, Stadt Rieneck, VG Burgsinn, VG Partenstein, Gemeinde Eußenheim.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf höchstens beim Bau und Ersterwerb 30 v.H. und beim Zweiterwerb 40 v.H. der förderfähigen Kosten betragen.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
keine
Formulare
- Antrag Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia [Dateiformat: pdf]
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) [Dateiformat: pdf]
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) [Dateiformat: pdf]
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen [Dateiformat: pdf]
- Nachweis Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV [Dateiformat: doc]
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1 [Dateiformat: doc]
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2 [Dateiformat: doc]
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3 [Dateiformat: doc]
- Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Förderung von Wohneigentum
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Für Sie zuständig
Wohnungsbauförderung
Landratsamt Main-Spessart
97753 Karlstadt
Telefonische Erreichbarkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde:
Mo bis Fr | 08:00 – 12:00 Uhr |