Abfallgebühren; Erhebung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises benutzt.


Beschreibung

Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

Fristen

Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.

Formulare

Anmeldung an die öffentliche Müllabfuhr Anmeldung an die öffentliche Müllabfuhr, 251 KB
Neuanmeldung einer Restabfall- bzw. Biotonne
Abmeldung von der öffentlichen Müllabfuhr Abmeldung von der öffentlichen Müllabfuhr, 249 KB
Abmeldung einer Restmüll- bzw. Biotonne
Änderungsmeldung für die öffentliche Müllabfuhr Änderungsmeldung für die öffentliche Müllabfuhr, 599 KB
Änderungsmeldung für eine Restmüll- bzw. Biotonne
Tonnengemeinschaft Tonnengemeinschaft, 550 KB
Restmülltonne zur gemeinsamen Nutzung
Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftssatzung, 694 KB
Merkblatt
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung, 530 KB
Merkblatt

 - Kosten

Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Für Sie zuständig

Kommunales Abfallrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Brümmer
Zu finden in: Zimmer Nr. 022
 Telefon: 09353 793-1422
 Fax: 09353 793-7422