Einzel- und Großhandel, Gaststätten; Kontrolle

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung:

Bereich Gemünden I
Bereich Lohr II
Bereich Karlstadt III
Bereich Marktheidenfeld IV
Bereich Zellingen V
 

Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung Gebietseinteilung der Lebensmittelüberwachung, 422 KB
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Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften u.ä.) überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden.


Beschreibung

Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.

Die Lebensmittelüberwachung überprüft

  • beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Verkehrsbezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
  • bei Herstellerbetrieben (z.B. Bäckereien, Molkereien, Metzgereien, Brauereien) das gesamte Herstellungs- und Betriebsprogramm, die verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe, die Lagerbedingungen, den Zustand der Betriebsräume, die technischen Einrichtungen, Fahrzeuge, die mit den Lebensmitteln Kontakt haben und die hygienischen Verhältnisse
  • bei Gaststätten z.B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.

Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Str. 9 a
97753 Karlstadt

 Fax: 09353 793-7921

Ihre Ansprechpartner
 Frau Back
Bereich Gemünden I
 Telefon: 09353 793-1819

 Herr Wagenpfahl
Bereich Lohr II
 Telefon: 09353 793-1821

 Herr Kunert
Bereich Karlstadt III
 Telefon: 09353 793-1823

 Herr Langner
Bereich Marktheidenfeld IV
 Telefon: 09353 793-1822