Einzel- und Großhandel, Gaststätten; Kontrolle
Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft
- beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Verkehrsbezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
- bei Herstellerbetrieben (z.B. Bäckereien, Molkereien, Metzgereien, Brauereien) das gesamte Herstellungs- und Betriebsprogramm, die verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe, die Lagerbedingungen, den Zustand der Betriebsräume, die technischen Einrichtungen, Fahrzeuge, die mit den Lebensmitteln Kontakt haben und die hygienischen Verhältnisse
- bei Gaststätten z.B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.
Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.
Rechtsgrundlagen
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Für Sie zuständig
Lebensmittelüberwachung
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