Allgemeinverfügung zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung der Durchführungsverordnung für Lebensmittelunternehmer
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Spessart zur Gewährung von Ausnah-
men von der Benennung gem. Art. 44 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2023/594 für Lebensmittelunternehmer, die gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. c) der Verordnung
(EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen.
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Allgemeinverfügung zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung der Durchführungsverordnung für Lebensmittelunternehmer, 130 KB |