Kontaktlose Verlängerung des Jagdscheins während der Corona-Pandemie

26.01.2021
Zum Schutze unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der andauernden Corona-Pandemie, bittet das Landratsamt Main-Spessart den Antrag auf Verlängerung bzw. Erstausstellung des Jagdscheins per Post an die Untere Jagdbehörde zu übermitteln.

Für den Antrag auf Verlängerung ist der Jagdschein, die Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht Versicherungsschein) und die Angabe der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen beizulegen. Falls keine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins mehr möglich ist, wird wie bei der Erstausstellung zudem ein Passbild benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung des Jagdscheins ist auch das Prüfungszeugnis vorzulegen. Die eingereichten Unterlagen werden zusammen mit dem Jagdschein nebst Kostenrechnung an den Antragsteller zurückgesandt.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, dem Antrag kein Bargeld beizulegen. Die anfallenden Kosten sind ausschließlich aufgrund übersandter Kostenrechnung per Überweisung zu bezahlen.

Der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins kann gesendet werden an: Landratsamt Main-Spessart, Untere Jagdbehörde, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt.

Weitere Informationen: Tel.: 0 93 53 / 793 – 18 02 oder  -18 52 und unter www.main-spessart.deexterner Link.