Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise erlaubt

Bei der Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen ist ab 1. Mai 2025 eine Neuerung zu beachten.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Die Verwendung papierbasierter bzw. ausgedruckter Passbilder ist ab Mai 2025, grundsätzlich für diese Zwecke rechtlich nicht mehr zulässig. Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat hat jedoch in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 1. Mai 2025 hinaus und zunächst bis zum 31. Juli 2025 weiter erlaubt. Die Akzeptanz solcher Lichtbilder bleibt jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt.

Erstellung von digitalen Lichtbildern durch zertifizierte Fotografen oder zertifizierte Dienstleister

Die digitalen Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Dienstleister über ein Cloud-basiertes System an die Ausländerbehörde Main-Spessart übermittelt werden oder direkt in der Ausländerbehörde Main-Spessart angefertigt werden.

In Karlstadt hat sich das Fotostudio Müller sowie die Drogeriemarktkette DM entsprechend zertifizieren lassen. Beide können ab dem 1. Mail 2025 digitale Lichtbilder erstellen und in die gesicherte Cloud hochladen.

Der Bürger erhält im Anschluss den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei - also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Die Kosten für diesen Service können bei den teilnehmenden Fotografen bzw. Dienstleistern variieren.

Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.

Erstellung von digitalen Lichtbildern in der Ausländerbehörde Main-Spessart

Um den Prozess zukünftig noch effizienter zu gestalten, wird es auch in der Ausländerbehörde Main-Spessart die Möglichkeit geben, das notwendige digitale Lichtbild selbstständig am sogenannten PointID (Aufnahmesystem) zu erstellen.

Wird für ein Ausweisdokument (elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Werden zwei Ausweisdokumente zusammen beantragt, ist die Gebühr für das Lichtbild für die Bürgerinnen und Bürger nur einmalig zu erheben.

Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für Zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.

Das Aufnahmesystem für die Ausländerbehörde Main-Spessart befindet sich derzeit im Vorlauf, die Auslieferung ist allerdings noch nicht genau datiert. Das bedeutet, dass ein Aufnahmesystem vor Ort bei der Ausländerbehörde Main-Spessart derzeit noch nicht verwendet werden kann.

Vor dem Stichtag 1. Mai 2025 ist die Antragstellung vorerst weiterhin nur mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich.

Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden.