Hausarzt für Wiesthal: GesundheitsregionPlus unterstützt bei der Suche
24.03.2025
Trotz intensiver Bemühungen des Wiesthaler Hausarztes und der Gemeinde Wiesthal blieb die Suche nach einer Nachfolge für die örtliche Hausarztpraxis bislang erfolglos. Das Team der GesundheitsregionPlus im Landratsamt Main-Spessart kam der Bitte um Unterstützung gerne nach und organisierte einen Runden Tisch mit dem Ziel, mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Anwesend beim Treffen in der Praxis Polzer waren Tanja Amersbach, Geschäftsstellenleiterin der GesundheitsregionPlus, Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), ein Berater des Kommunalbüros für ärztliche Versorgung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Hausärztinnen und Hausärzte aus der Nähe sowie Karl-Heinz Hofmann (Bürgermeister Wiesthal), Stephan Amend (Bürgermeister Partenstein) und Christoph Kurz (Dritter Bürgermeister Neuhütten).
Alle Beteiligten betonten die Dringlichkeit einer Nachfolgelösung, um die hausärztliche Versorgung in Wiesthal ab Juli 2025 langfristig zu sichern. Obwohl die örtliche Praxis gute Rahmenbedingungen bietet, hat sich bislang keine Ärztin oder kein Arzt für eine Übernahme oder eine Anstellung entschieden. „Wir tun alles, um eine Lösung zu finden. Am Ende braucht es jedoch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der sich bewusst für diesen Standort entscheidet“, so Tanja Amersbach.
Interessierte werden gebeten, sich an Dr. Günther Polzer (Tel: 06020/1292, Email: info@praxis-polzer.de) zu wenden.
Die medizinische Versorgung im Planungsbereich Lohr ist derzeit gewährleistet. Hausärztinnen und Hausärzte in den umliegenden Gemeinden nehmen weiterhin neue Patientinnen und Patienten auf. Dennoch bleibt das Ziel bestehen, die hausärztliche Betreuung direkt in Wiesthal sicherzustellen.
Hintergrund:
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) trägt die Verantwortung für die ambulante ärztliche Versorgung im Planungsbereich Lohr. Sie berät bei Niederlassungen, steuert die Bedarfsplanung und vergibt Kassenzulassungen.
Der Landkreis ist für die stationäre medizinische Versorgung zuständig. Zusätzlich können Landkreise und Gemeinden durch freiwillige Maßnahmen wie die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen oder Hilfestellungen bei der Ansiedlung neuer Ärztinnen und Ärzte unterstützen, sofern dies nicht die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben beeinträchtigt.