Bayerischen Gemeinden wird Bezuschussung des Bürgerspitals Wertheim über einen Förderverein gewährt
07.03.2025
Bei einem Treffen von Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer und Landrätin Sabine Sitter in Würzburg wurden am Donnerstag, 6. März, die Voraussetzungen geklärt, unter denen eine Bezuschussung des Bürgerspitals Wertheim durch bayerische Gemeinden umsetzbar ist. Mit Nadine Bock, Leiterin des Sachgebiets Kommunale Angelegenheiten, und Johannes Hardenacke, Leiter des Bereichs Sicherheit, Kommunales und Soziales, nahmen weitere Vertreter der Regierung von Unterfranken am Gespräch teil. Der Landkreis Miltenberg wurde vertreten durch Oliver Feil, Abteilungsleiter Landkreisangelegenheiten und Kommunales.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hatte die Regierung von Unterfranken im Schreiben vom 17. Februar darum gebeten, „rechtskonforme Lösungen“ für die finanzielle Beteiligung der bayerischen Gemeinden am Bürgerspital Wertheim „auszuloten“. Im Schreiben des Innenministers Joachim Herrmann vom 27. Februar hieß es „die Leistung von Zuschüssen bzw. Spenden einzelner kreisangehöriger Gemeinden an einen Förderverein des Spitals“ sei „kommunalrechtlich vertretbar“.
Die Regierung von Unterfranken präzisiert nun in einem am 6. März übergebenen Schreiben an die Landratsämter Main-Spessart und Miltenberg, welche „Hinweise und Empfehlungen“ dabei „zu beachten“ sind:
- Zuschüsse/Spenden sollten durch die Gemeinden nur als freiwillige Spenden/Zuschüsse geleistet werden. Dies kann nur im Rahmen ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit geschehen. Den unteren Rechtsaufsichtsbehörden obliegt insoweit im Zuge der Prüfung der gemeindlichen Haushalte eine Überwachungsverpflichtung.
- Langfristige rechtliche Verpflichtungen zu fortlaufenden Zahlungen sind zu vermeiden. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass auf zukünftige Veränderungen der finanziellen Situation adäquat reagiert werden kann.
- Eine jährliche Befassung und Beschlussfassung des Gemeinderates mit der gegenständlichen Thematik ist angezeigt. Die Gemeinden sollten die tatsächliche Inanspruchnahme des Krankenhauses durch ihre Bürger eruieren und die wirtschaftliche Lage des Klinikums (Vorliegen von Betriebskostendefiziten) in ihre Überlegungen miteinbeziehen.
- Über eine Zweckbindung des Zuschusses/der Spende sollte sichergestellt werden, dass der Förderverein die geleisteten Zahlungen an das Klinikum tatsächlich weiterleitet.
Die betroffenen Städte und Gemeinden im südwestlichen Landkreis Main-Spessart werden zeitnah über die nun gefundene Lösung informiert.