Radverkehrskonzept Main-Spessart: Online-Karte zeigt aktuellen Umsetzungsstand

06.03.2025

Das Radverkehrskonzept für den Landkreis Main-Spessart steht seit 2023 als Grundlage für die Entwicklung einer besseren Radinfrastruktur. Eine dazugehörige Online-Karte stellt das Zielnetz für den Alltagsradverkehr sowie die von einem Planungsbüro empfohlenen Strecken- und Punktmaßnahmen dar. Die Karte ist direkt unter https://rv-k.de/Main-Spessart/Radverkehrskonzept/Ergebnisse/WebGIS.htmlexterner Link abrufbar oder über www.main-spessart.de/radverkehrexterner Link zu finden.

Seit Anfang des Jahres bietet die Online-Karte eine zusätzliche Funktion: Der Umsetzungsstand der empfohlenen Maßnahmen lässt sich nun direkt einsehen. Die Daten dazu stammen aus einer Abfrage bei den zuständigen Baulastträgern im November 2024 und wurden anschließend in die Karte integriert.

Die Maßnahmen gliedern sich in 138 bauliche Streckenmaßnahmen (z. B. Radwegeneubau, Oberflächensanierung), 113 Sofortmaßnahmen und verkehrsbehördliche Anordnungen (z. B. Sicherung von Einmündungen, Anpassung von Verkehrszeichen) sowie 83 weitere Maßnahmen (z. B. Anordnung von Fahrradstraßen, Sicherung von Querungsstellen).

Ein Klick auf eine Maßnahme liefert neben der Beschreibung nun auch Informationen darüber, ob die Maßnahme bereits umgesetzt ist, sich in Planung oder Umsetzung befindet oder weiterhin als Empfehlung des Planungsbüros besteht. Zusätzlich zeigt die farbliche Darstellung in der Karte den jeweiligen Umsetzungsstand. Die Funktion lässt sich über die Legende auf der linken Seite unterhalb des Zielnetzes und der Maßnahmen aktivieren.

Beispielsweise befinden sich aktuell die Oberflächensanierung eines Radwegs zwischen Lohr und Partenstein sowie die Neuordnung des Straßenraums in Karlstadt in der Umsetzung. Die Anpassung von Verkehrszeichen zur Verbesserung der Radverkehrsführung in Marktheidenfeld ist bereits abgeschlossen, während die Sicherung von Einmündungen an mehreren Stellen im Landkreis noch als Empfehlung besteht.

Um den Fortschritt transparent darzustellen, erfolgt die Aktualisierung der Daten künftig einmal jährlich durch eine erneute Abfrage bei den Baulastträgern (d.h., den zuständigen Städten und Gemeinden).