Neue Richtsätze für Hochbauten in Main-Spessart

29.01.2025

Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart gibt bekannt, dass ab 01.02.2022 im Baugenehmigungsverfahren neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten gelten. Diese können ab sofort unter der Rubrik „Bauen & Energie“ heruntergeladen werden.

Die Richtsätze sind bei Baugenehmigungsverfahren als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten zugrunde zu legen. Die letzte Bekanntgabe erfolgte zum 1. Februar 2024. Seitdem sind jedoch die Baukosten um 3,11 % angestiegen, so dass die Richtsätze auf Grundlage des Baupreisindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben werden mussten.

Die Entwurfsverfasser werden gebeten, ab sofort nur noch die neuen Richtsätze zu verwenden, da der Zeitpunkt der Genehmigung ausschlaggebend ist.

Für Rückfragen steht Frau Dipl.-Ing. (FH) Claudia Schiehser (Tel. Nr. 09353/793-1276) zur Verfügung.
 

Richtsätze - Gebäude, bauliche Anlagen Richtsätze - Gebäude, bauliche Anlagen, 201 KB
Für die Bemessung der Baugenehmigungsgebühren gültig ab 01.02.2025
Richtsätze - Werbeanlagen Richtsätze - Werbeanlagen, 218 KB
Für die Bemessung der Baugenehmigungsgebühren gültig ab 01.02.2025