Landkreise Schweinfurt und Main-Spessart weiten Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft aus

16.12.2024

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Foto: Andreas Lösch/Landratsamt Schweinfurt

Eine neue Zweckvereinbarung weitet die Kooperation der Landkreise Main-Spessart und Schweinfurt in der Abfallwirtschaft aus. Landrat Florian Töpper empfing seine Amtskollegin Sabine Sitter kürzlich in Schweinfurt zur Unterzeichnung eines Vertrags, der besagt, dass ab 1. Januar 2025 die Aufgabe der Beseitigung von nichtbrennbaren Abfällen (überwiegend nicht verwertbare, mineralische Abfälle von Baustellen) aus dem Landkreis Main-Spessart an den Landkreis Schweinfurt übertragen wird. 

„Wir wollen gemeinsam eine nachhaltige und umweltschonende Abfallentsorgung gewährleisten, darin liegt unsere Verantwortung und der werden wir langfristig gerecht. Davon profitieren auch unsere Bürgerinnen und Bürger, die sich auf ein zukunftsorientiertes, kostengünstiges Abfallmanagement verlassen können“, erklärten Sitter und Töpper.

Abfälle wie Asbest und Mineralwolle (KMF) sowie mit Schadstoffen belastete kontaminierte Bauabfälle (zum Beispiel mineralische Abfälle von Brandereignissen, Kaminabbruch oder kontaminierter Bodenaushub) werden ab Januar nicht mehr auf der Kreismülldeponie in Karlstadt angenommen. Sie sind künftig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen aus Main-Spessart ans Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle in Bergrheinfeld zu liefern.

Durch die neue und weitere, bereits bestehende Vereinbarungen werden Aufgaben und Mengen gebündelt, um Entsorgungssicherheit auf hohem Niveau und mit niedrigen Kosten zu gewährleisten. Der Landkreis Main-Spessart nutzt bereits seit Längerem am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Rothmühle unter anderem die Umladestation für die Zerkleinerung des Sperrmülls und zum Aussortieren von Altholz mit. Außerdem lassen die Main-Spessarter jährlich im Durchschnitt rund 10.000 Kubikmeter Sickerwasser aus der Deponie Karlstadt in der Reinigungsanlage am AWZ Rothmühle reinigen. Die Zusammenarbeit ist für beide Kommunen sinnvoll, da durch die Mengenbündelung niedrigere Kosten erreicht werden.
 

Anliefer- und Entsorgungsbedingungen der Deponie Rothmühle

Für die Anlieferung gelten die Vorgaben und Gebühren der Deponie Rothmühle.
Informationen zu Annahmezeiten, Verpressung von KMF-Abfällen, Verpackungen, Entsorgungsgebühren und Nachweisverfahren für gewerbliche Abfallerzeuger sind auf der Homepage des Landkreises Schweinfurt veröffentlicht:
www.landkreis-schweinfurt.deexterner Link

Ansprechpartner ist die Abfallberatung des Landkreis Schweinfurt. 
Für Bürger und Privatkunden, Frau Böhm-Weniger, Tel. 09721/55-546 
Für Gewerbekunden, Herr Huppmann, Tel. 09721/55-598 

Die Kreismülldeponie in Karlstadt ist zwar bemüht, die Annahme von Asbest und Mineralwolle von Privatkunden und gewerblichen Anlieferern aus dem Landkreis mit aktuell gültigem Entsorgungsnachweis noch bis Weihnachten sicherzustellen, dies kann bei erhöhtem Aufkommen aber nicht zugesichert werden. 

Die Abfallberatung des Landkreises Main-Spessart steht für Anfragen zur Verfügung und hält auch Informationen zur Entsorgung an der Deponie Rothmühle bereit.


Bild: Landrätin Sabine Sitter und Landrat Florian Töpper unterzeichnen die neue Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Schweinfurt und Main-Spessart im Beisein von Stephan Orzol (rechts, stellvertretender Leiter AWZ Rothmühle), Thomas Fackelmann (daneben, Leiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Schweinfurt) sowie Martin Oppmann (links, Leiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Main-Spessart).