Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Lohr-Steinbach ist ab sofort aufgehoben
02.12.2024
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lohr-Steinbach ist ab sofort wieder aufgehoben.
Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden noch fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme wird gesondert bekanntgegeben.
Hinweise für Verbraucher
- Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
- Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
- Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
- Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
- Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
- Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.