Reformierte Schuleingangsuntersuchung für die Kinder des Einschulungsjahrgangs 2026/27
15.11.2024
Das Team der Schulgesundheit im Gesundheitsamt Main-Spessart wird in Kürze die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) der Kinder, die im Herbst 2025 eingeschult werden, abschließen.
Direkt im Anschluss wird nahtlos mit der Einladung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung des Einschulungsjahrganges 2026/2027 begonnen.
Alle betroffenen Kinder erhalten automatisch ein Einladungsschreiben vom Gesundheitsamt.
Diese Regelung betrifft folgende Kinder:
- alle Kinder, die zwischen 01.10.2019 und 30.09.2020 geboren sind, auch wenn die Nutzung des Einschulungskorridors (spätere Einschulung) geplant ist.
- Kinder, die zwischen 01.10.2020 und 31.12.2020 geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen. Diese Familien müssen sich aktiv bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden, da die Information über eine vorzeitige Einschulung nicht an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird.
Die Umstellung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung erfolgt bayernweit und auch im Landkreis Main-Spessart seit Herbst 2019 über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Die rSEU:
Alle Kinder erhalten ein standardisiertes Entwicklungsscreening durch eine Fachkraft für Sozialmedizin. Hier wird unter anderem die sprachliche und feinmotorische Entwicklung überprüft als wichtige Voraussetzung für das spätere Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Die medizinische Vorgeschichte des Kindes wird erfasst, Seh- und Hörvermögen des Kindes werden getestet. Das Vorsorgeheft und der Impfausweis werden kontrolliert.
Der Untersuchungsumfang der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ist im Vergleich zur Schuleingangsuntersuchung vor der Reform deutlich erweitert. Zusätzlich werden unter anderem das Zahlen- und Mengenverständnis, die visuelle Wahrnehmung und die Grobmotorik überprüft.
Schulärztliche Untersuchung:
Bei der Untersuchung vor der Einschulung (rSEU) haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Bei der Untersuchung werden die Kinder körperlich untersucht und der Entwicklungsstand erfasst. Auch wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei den Früherkennungsuntersuchungen Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, wird zu einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt eingeladen.