Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Karbach

25.10.2024

Wegen eines Wasserrohrbruchs innerhalb einer Baustelle in der Marktheidenfelder Straße in Karbach ist eine Vorsorgemaßnahme nötig für den Fall, dass es aufgrund des Rohrbruchs zu einem Eintrag von Keimen in das Trinkwassernetzes gekommen ist.

Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Das Abkochgebot gilt für den Bereich der Marktheidenfelder Straße bis zur Kreuzung im Baustellenbereich Hauptstraße/Marktheidenfelderstraße in Karbach.

Es sind rund zehn Haushalte betroffen.

Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.

Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
  • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die

Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren