Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 Euro im Jahr für Pflegebedürftige
03.09.2024
Der Freistaat Bayern brachte 2018 im Rahmen eines neuen Pflegepaketes das Landespflegegeld an den Start. Die staatliche Fürsorgeleistung ist eine freiwillige Zahlung von der bayerischen Staatsregierung.
Das Landespflegegeld erhält jeder Pflegebedürftige der mindestens Pflegegrad 2 (oder höher) und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat. Der Betrag von 1.000 Euro im Jahr steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung und soll das Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Die Leistung ist steuerfrei und wird einkommensunabhängig gewährt.
"Ratsuchende im Pflegestützpunkt Main-Spessart berichten oftmals noch nie etwas von der Anspruchsberechtigung gehört zu haben“, so Melanie Sommer, Leiterin des Pflegestützpunkts in Gemünden. Der Antrag muss einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden und wird nach der Bewilligung automatisch einmal im Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils ab Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres solange die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen.
Der Antrag auf das Landespflegegeld wie auch weitere Informationen darüber was bei einer Antragstellung zu beachten ist, gibt es im Pflegestützpunkt in Gemünden.
Ratsuchende und Interessierte können sich unter der Telefonnummer 09353/793-4400 kostenfrei zum Thema Pflege informieren und beraten lassen.