Info für Tierhalter: Impfung von Wiederkäuern gegen neue Blauzungenkrankheit-Erreger Serotyp 3 ab sofort möglich

08.08.2024

Im Landkreis Main-Spessart können Halter von wiederkäuenden Tieren ab sofort ihre Tiere gegen den neuen Blauzungenkrankheit-Erreger Serotyp 3 (BTV-3) impfen lassen. Für Fragen zur Blauzungenkrankheit und der Impfung steht das Veterinäramt Main-Spessart zur Verfügung (Kontakt über 09353/793-1814, veterinaeramt@lramsp.de). Eine Impfung erfolgt über zugelassene Tierärzte. Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche, die anzeigepflichtig ist und innerhalb der Union gemeldet werden muss. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.

Im Herbst 2023 wurden erste Infektionen mit dem bisher in Deutschland nicht aufgetretenen Serotyp 3 festgestellt. Wie eine Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts prognostizierte, war mit einer Ausbreitung der Infektion in der wärmeren Jahreszeit zu rechnen. So wurde im Juni 2024 der Blauzungenkrankheit-Erreger Serotyp 3 (BTV-3) in Nordrhein-Westfalen und Anfang Juli 2024 bereits in Hessen nachgewiesen.

Die Gefahr einer Ausbreitung nach Bayern ist somit weiter gestiegen. Eine weitere Ausbreitung sollte aufgrund der Auswirkungen, insbesondere auf den gesamten deutschen Schaf- und Rindermarkt, unbedingt verhindert werden. Zurzeit gilt im Freistaat Bayern noch der Status „frei von einer Infektion mit BTV“. Sollte sich die Blauzungenkrankheit jedoch nach Bayern ausbreiten, so wird dieser Status durch die EU-Kommission widerrufen, was zur Folge hätte, dass Schaf- und Rinderhalter ihre Tiere nicht ohne weiteres verbringen können.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen). Dabei gibt es 24 klassische Serotypen (Erreger). Übertragen wird das Virus durch damit infizierte Stechmücken (Gnitzen). Insbesondere Rinder und Schafe erkranken häufig daran, vor allem bei Schafen können schwere Symptome auftreten, die bei diesen Tieren oft tödlich enden. Sie zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen ähneln Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS).

In den Seuchenzügen der vergangenen Jahre waren in Deutschland die Serotypen 4 und 8 festgestellt worden. Gegen diese Erreger wurden bereits Impfstoffe für die Anwendung bei den betroffenen Tierarten zugelassen, um die Tiere vor einer Infektion zu schützen. So besteht im Landkreis Main-Spessart bereits seit 2017 die Möglichkeit für Tierhalter von Wiederkäuern, ihre Tiere gegen die Serotypen 4 und 8 (BTV-4, BTV-8) impfen zu lassen. Diese Impfstoffe schützen jedoch nicht gegen eine Infektion mit dem neu aufgetretenen BTV-3 Erreger.

Um auch einer möglichen Ausbreitung des Erregertyps BTV-3 und einer Infektion der dafür empfänglichen Tiere (Wiederkäuer) entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Main-Spessart mit Allgemeinverfügung vom 17. Juli 2024 die vorbeugende Impfung der empfänglichen Tierarten genehmigt. Die Impfung erfolgt mit Impfstoffen, die nach der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) vom 06. Juni 2024 gestattetet sind. 

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Main-Spessart vom 17. Juli 2024 wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Main-Spessart am 18.07.2024 veröffentlicht und ist unter folgendem Link abrufbar: Allgemeinverfügung zur freiwilligen (vorbeugenden) Impfung von empfänglichen Tieren gegen die Blauzungenkrankheit