Verstärkte Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in Main-Spessart

13.08.2024
Update:

Für alle im Rahmen von Drückjagden genommenen Proben zur Untersuchung auf die ASP ist es möglich, einen Sammeluntersuchungsantrag zu stellen.

Sammelanträge können nur für Drückjagden, nur für gesund erlegte Tiere (nicht krankheitsverdächtig oder Fallwild) und nur unter Verwendung der beigefügten, mit dem LGL abgestimmten Sammelliste gestellt werden. Erforderlich ist eine Sammelliste je Drückjagd, der Untersuchungsantrag Einzeltier-Monitoring muss in diesem Fall nicht ausgefüllt werden.

Die Übermittlung des Untersuchungsbefundes erfolgt nur an den angegebenen Hauptverantwortlichen, der die beteiligte Jägerschaft eigenverantwortlich informiert.

Wichtig ist, dass durch ein von Ihnen vorgegebenes internes System die Zuordnung eines ev. positiven Befundes zu dem erlegten Stück möglich ist (auch zum Erlegungsort, soweit der stark von den im Sammelantrag angegebenen Geodaten abweicht).
 

Sammelliste/Untersuchungsantrag Drückjagd Sammelliste/Untersuchungsantrag Drückjagd, 1538 KB


Im Landkreis Main-Spessart gelten ab Dienstag den 25. Juni 2024 besondere Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Aufgrund des erstmaligen Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im grenznahen Landkreis Groß-Gerau (Hessen) ist die Gefahr einer Ausbreitung nach Bayern weiter gestiegen. Eine weitere Ausbreitung ist aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen auf den gesamten deutschen Schweinemarkt unbedingt zu verhindern.

Für Menschen ist die ASP ungefährlich, denn das Virus wird nicht auf Menschen übertragen. Selbst vom Verzehr von infiziertem Schweinefleisch geht kein gesundheitliches Risiko aus. Die Seuche befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine, für die eine Infektion meist tödlich endet.

Um eine mögliche Verschleppung in den Landkreis Main-Spessart im Ernstfall frühzeitig erkennen zu können, ordnet das Landratsamt ein intensiviertes „Monitoring“ für Wildschweine an. In diesem Rahmen müssen die Jägerinnen und Jäger unter anderem alle gesund erlegten Wildschweine beproben und alle krankheitsverdächtig erlegten oder verendet aufgefundenen Wildschweine dem Veterinäramt melden. Nähere Informationen bezüglich der Beprobung, der Freigabe und der Meldung von Wildschweinen finden sich in einem stets aktuell gehaltenen Merkblatt auf der Website des Landkreises.

Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Nähere Hinweise für Schweinehalter finden Sie auch in der Anlage 2 der Allgemeinverfügung.

Die Bevölkerung wird gebeten, verendet aufgefundene Wildschweine dem Jagdpächter oder dem Veterinäramt zu melden. Zudem ist wie auch bisher darauf zu achten, keine Wurst- oder Fleischreste unachtsam wegzuwerfen. Zwar ist Fleisch von infizierten Tieren unbedenklich für den Menschen, kann aber als Überträger auf andere Schweine dienen. Daher sollten Speisereste stets nur in verschließbaren Müllbehältern entsorgt werden!

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landratsamtes Main-Spessart am 21.06.2024 veröffentlicht worden.
Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest 
Hier finden Sie auch das Merkblatt mit der Telefonnummer zur Anzeige von krank erlegten bzw. tot aufgefundenen Wildschweinen. Für Fragen steht Ihnen das Veterinäramt Main-Spessart zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier:
Afrikanische Schweinepest - ASP (bayern.de)externer Link