Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete

21.06.2024

Wie überall in Bayern wird auch im Landkreis Main-Spessart zeitnah die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Der betroffene Personenkreis wurde bereits informiert. Die Verteilung an die rund 750 Betroffenen im Landkreis erfolgt ab 20. Juni und wird bis Freitag, 28. Juni 2024, abgeschlossen sein. Ab Juli soll der Zahlungsverkehr über die Bezahlkarte laufen.

Im Landkreis Main-Spessart werden auch ukrainische Geflüchtete die Bezahlkarte erhalten. Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern, erhalten keine Bezahlkarte.

Die wichtigsten Informationen zur Bezahlkarte sind in verschiedenen Sprachen unter https://bezahlkarte.euexterner Link zu finden. Dort steht auch ein mehrsprachiger Chatbot zur Verfügung.

Weitere Informationen:

  • Die Bezahlkarte funktioniert wie eine EC- bzw. Debitkarte auf Guthabenbasis à Überziehung ist nicht möglich!
  • Jeden Monat wird ein Guthaben durch das Landratsamt auf die Karte gebucht, das dem individuellen Anspruch (Alter, Familienstand, Unterbringung) entspricht, über das dann frei verfügt werden kann. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine eigene Bezahlkarte.
  • Eine Bargeldabhebung ist an jedem Bankautomaten sowie an teilnehmenden Supermarktkassen oder Geschäften möglich, maximal 50 Euro pro Person und Monat.
  • Karteninhaberinnen und Karteninhaber haben über eine App, in der alle Transaktionen angezeigt werden, Kontrolle über ihre Ausgaben und das verbleibende Guthaben.
  • Die Karte ist in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die bargeldlose Zahlungen mit Mastercard anbieten.

Was kann mit der Bezahlkarte nicht bezahlt werden:

  • Online-Shopping und Glücksspiel sind komplett gesperrt
  • Nutzung von Geldübermittlungsdiensten ist nicht möglich (z.B. Western Union, MoneyGram etc.).
  • Wenn eine räumliche Beschränkung besteht, kann die Karte nur innerhalb des Geltungsbereichs genutzt werden à begründete Ausnahmen sind möglich
  • Überweisungen sind nur möglich, wenn der Zahlungsempfänger auf der Whitelist steht

Landratsamt sucht weiterhin nach Unterkünften

Nach wie vor werden dem Landkreis Main-Spessart Woche für Woche Menschen zur Unterbringung zugewiesen; es ist Aufgabe des Landratsamts, für sie Unterkünfte bereitzustellen. Das Landratsamt sucht deshalb weiterhin nach geeignetem Wohnraum zur Unterbringung Geflüchteter.   

In den letzten Monaten ist durch Anmietung weiterer dezentraler Unterkünfte eine großflächigere Verteilung der Geflüchteten innerhalb des Landkreises gelungen. „Die Integration der Geflüchteten im ländlichen Raum gelingt dort gut, wo sich Unterstützer in der Dorfgemeinschaft finden, beispielsweise Ehrenamtliche oder Vereine, oder wo sich die Gemeinde um die Menschen kümmert“, betont Landrätin Sabine Sitter. Es habe sich gezeigt: Die kurzen Wege innerhalb einer Kommune führen zu Begegnungen. Gegenseitiges Kennenlernen ist die Basis für gegenseitiges Verständnis. Sabine Sitter wendet sich an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis: „Main-Spessart hat in den vergangenen Monaten große integrative Kraft bewiesen. Ich danke Ihnen dafür und bitte Sie darum, in Ihren Bemühungen nicht nachzulassen.“

Die Nutzung der Erwin-Ammann-Halle in Karlstadt als Notunterkunft für Geflüchtete soll nicht länger als notwendig fortgesetzt werden. Das Landratsamt bittet deshalb um Verständnis dafür, dass jeder verfügbare Wohnraum geprüft und gegebenenfalls auch genutzt wird.

Wohnraum-Angebote bitte an Wohnraum@Lramsp.de