In die „Dosencontainer“ gehören nur entleerte Verpackungen aus Metall
28.05.2024
Aus gegebenem Anlass weist die Kommunale Abfallwirtschaft im Landkreis Main-Spessart darauf hin: In die mit „Weißblechdosen“ beschrifteten Sammelbehälter dürfen nur entleerte Verpackungen aus Metall (Weißblech oder Aluminium) eingeworfen werden, z.B. Konservendosen, Schraubverschlüsse, Kronkorken, vollständig entleerte Spraydosen oder leere Farbdosen.
Leider ist immer wieder festzustellen, dass in den Containern auch andere Abfälle wie Kartons, Plastiktüten mit Hausmüll, Sperrabfall, sonstige Metallgegenstände oder Elektrogeräte entsorgt werden. Dies ist nicht zulässig. Fehlbefüllungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, für die der Verursacher oder die Verursacherin belangt werden kann. Eine Trennung des Abfalls bedeutet einen mit Kosten für die Allgemeinheit verbundenen erheblichen Mehraufwand für die Abfallwirtschaft und ist teilweise nicht möglich.
Was in den Dosencontainer hineingehört:
In den Weißblechcontainer gehören primär Dosen aus dem Lebensmittelbereich sowie andere Verpackungen aus Aluminium oder Weißblech.
- Konservendosen
- Keksdosen
- Getränkedosen
- Weißblechverpackungen
- Alu-Deckel
- Alu-Folien
- Menü- und Backschalen
- Tierfutterverpackungen
- Entleerte Lebensmitteltuben
- Blister von Kaugummis
- KEINE stark verunreinigten Dosen
- KEINE Farbdosen
- KEIN Stahlschrott
Hinweisherkunft: Abfallart // REMONDIS Entsorgung (remondis-entsorgung.de)
Bei der Abgabe sollten die Verpackungen komplett entleert sein. Verpackungen oder Gegenstände aus Aluminium können flach zusammengedrückt werden, damit sie weniger Platz einnehmen. Das Ineinanderstecken von Verpackungen ist nicht sinnvoll, schließlich könnten die einzelnen Verpackungen aus verschiedenen Materialien bestehen. Plastikbehälter gehören nicht in den Weißblechcontainer.
Getränkedosen mit Pfand sollten direkt an den Handel zurückgegeben werden.
Was tun mit anderem Abfall:
Während Restabfall über die schwarze Tonne oder entsprechende Müllsäcke zu entsorgen ist, werden sonstige Metallgegenstände und Elektrogeräte kostenfrei auf den Wertstoffhöfen angenommen.
In Karlstadt kann zusätzlich Restabfall an der Kreismülldeponie (Am Hammersteig 7a) kostenpflichtig abgegeben werden.
Für die Anmeldung von Sperrabfall entweder die im Abfallkalender enthaltene Anforderungskarte komplett ausgefüllt an das Landratsamt schicken oder das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises www.main-spessart.de nutzen. Bei der Online- Anmeldung erfolgt sofort eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse, der Abholtermin wird später ebenfalls per Mail mitgeteilt.
Weißblechcontainer in Karlstadt, Gemündener Straße, mehrfach missbräuchlich genutzt
In Karlstadt wurden wiederholt widerrechtlich Abfälle in den Wertstoffcontainern in der Gemündener Straße abgelagert und entsorgt. Die fachgerechte Entsorgung und deren Kosten muss durch die Allgemeinheit getragen werden.
Aus diesem Grund werden die wiederholt missbräuchlich genutzten die Blechcontainer in der Gemündener Straße mit sofortiger Wirkung für zunächst vier Wochen abgezogen. Anwohner werden gebeten, in dieser Zeit den für sie nächstgelegenen Dosencontainer zu nutzen. Diesen finden sie auf der Webseite des Landratsamts.
Fotos: Steffen Scheller/ LRA MSP