Witterungsbedingter Schulausfall: Wo erhalten Eltern und Kinder Informationen?

12.11.2024

Das um diese Jahreszeit zu erwartende stürmische oder erste winterliche Wetter nimmt das Staatliche Schulamt im Landkreis Main-Spessart zum Anlass, auf die Informationsmöglichkeiten für Eltern und Schüler bei einem witterungsbedingten Unterrichtsausfall hinzuweisen. Karin Auth, Fachliche Leiterin des Staatlichen Schulamtes und zugleich Leiterin der Koordinierungsgruppe, sowie ihr Stellvertreter Manfred Glock wissen aus Erfahrung: „Auch wenn die Straßenmeistereien bei uns gut gerüstet sind, können außerordentliche Wetterereignisse dazu führen, dass der Schulbusverkehr besonders in der winterlichen Jahreszeit in Einzelfällen eingestellt werden muss – manchmal auch recht kurzfristig.“

Informationen über Unterrichtsausfall über die Medien
„Die Straßenmeisterei, die Busunternehmen und die Schulleitungen beobachten soweit als möglich die Lage vor Ort und nehmen sofort Kontakt zu uns auf, wenn der Weg zur Schule aus ihrer Sicht wegen der schlechten Witterung zu gefährlich ist“, so Auth weiter. Das Staatliche Schulamt trifft dann die endgültige Entscheidung, ob der Unterricht ausfallen muss, ob dies für den gesamten Landkreis gilt oder ggf. nur für bestimmte Gebiete. Sobald dies feststeht, geht die Meldung an die Rundfunksender (Radio Gong und Charivari, Bayerischer Rundfunk und Antenne Bayern) sowie die regionalen Printmedien (Main-Post und Lohrer- bzw. Main-Echo für deren Internetseiten). Die Information über Schulausfall wird auch auf der Homepage des Landkreises Main-Spessart (www.main-spessart.deexterner Link), des Staatl. Schulamtes (www.schulamt-msp.deexterner Link) sowie auf den Facebook- und Instagramseiten des Landkreises veröffentlicht.

Es ist zu empfehlen, bei Witterungskonstellationen, die besonders gefährliche winterliche Straßenverhältnisse befürchten lassen, diese Kanäle zu verfolgen. Im Radio werden Informationen zu einem Schulausfall frühestens ab etwa 6 Uhr kommuniziert. Mitunter tritt Blitzeis – wie im vergangenen Winter – jedoch so kurzfristig auf, dass Meldungen teilweise erst später erfolgen können.

Schulleiter, Eltern, Lehrkräfte und Schüler werden schnellstmöglich informiert bzw. können sich auf den genannten Wegen informieren. Wir weisen zusätzlich auf mögliche schulintern vereinbarte Informationswege hin.

Notdienst an allen Schulen und Distanzunterricht:
Kinder, die trotz der Meldung oder angesichts sehr kurzfristiger Meldungen in die Schule kommen, werden bei Unterrichtsausfall selbstverständlich nicht einfach nach Hause geschickt; die Lehrkräfte müssen nach Möglichkeit in die Schule kommen. „Denn es ist von den Schulen auf jeden Fall ein Notfalldienst einzurichten, der ankommende Kinder zumindest beaufsichtigt“, erklärt Auth. Da glücklicherweise auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreicht, findet grundsätzlich Unterricht (ggf. in eingeschränkter Form) bzw. zumindest eine Beaufsichtigung statt. Um einen kompletten Unterrichtsausfall zu vermeiden, entscheidet die Schulleitung vor Ort, ob und ab wann Distanzunterricht stattfindet.

Busverspätungen
Erfahrungsgemäß kommt es bei schwierigen Wetterbedingungen oft zu Verspätungen der Busse. Um Unsicherheiten zu vermeiden, gilt folgende Regel: Schülerinnen und Schüler dürfen nach Hause gehen, wenn der Bus rund 20 Minuten nach fahrplanmäßiger Abfahrt noch nicht an der Haltestelle eingetroffen ist. Eltern sollten entsprechende Vorsorge treffen. Darüber hinaus muss die Schule möglichst umgehend davon unterrichtet werden, ebenso, wenn Schüler zu Hause bleiben.

Letzte Verantwortung liegt bei den Eltern
Karin Auth, Leiterin des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Main-Spessart, weist ausdrücklich darauf hin, dass die letzte Verantwortung die Eltern selbst tragen. „Die Eltern müssen entscheiden, ob ihr Kind aus ihrer Sicht entsprechend der Witterungslage vor Ort zur Schule gehen kann oder nicht. Oft herrschen z.B. in den Spessarttälern (z.B. Wiesthal, Frammersbach u.a.) andere Witterungsverhältnisse als im Maintal.“ Deshalb: „Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass das Wohl und die Sicherheit des Kindes im Vordergrund stehen.“