Energieberatung leichtgemacht

Das Gesetz und der Förderdschungel
Als Laie ist man schnell mit seinem Latein am Ende, wenn man sein Eigenheim sanieren oder gar neu bauen möchte: Welche gesetzlichen Auflagen rund um die Energieeffizienz gilt es zu beachten? Unter welchen Bedingungen erhalte ich Fördermittel? Gerade Energieeinsparrecht und Fördermittel unterliegen einem steten Wandel. Ein Beispiel: die Energieeinsparverordnung (EnEV), sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden zum 1. November 2020 in einem Gesetz zusammengefasst. Zwar ist dies vom Gesetzgeber durchaus als Straffung und Vereinfachung der Gesetzeslage gedacht. Bei 114 Paragraphen auf 67 Seiten dürfte der Häuslebauer dennoch nach wie vor für professionellen Rat dankbar sein.

Auch die Fördermittel für so ziemlich alles, was in den eigenen vier Wänden Einfluss auf den Energieverbrauch hat (, den Gebäudenutzer selbst mal ausgenommen,) wurden zuletzt zum Jahreswechsel ordentlich angehoben. So winken derzeit z.B. 20 % Zuschuss auf den Austausch alter Fenster, auf Dach- und Wanddämmung, oder auch 45% auf den Austausch einer Ölheizung gegen einen Holzkessel oder eine Wärmepumpe. Sich diese hohen Zuschüsse aus Unkenntnis entgehen zu lassen, wäre ärgerlich.

Doch wie kommen Sie nun an die nötigen Informationen?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Prinzipiell können Sie einfach eine/n sogenannten „Energieeffizienzexperten/-in“ in Ihrer Nähe anrufen. Damit sind unabhängige, zertifizierte Energieberater gemeint, die in der sogenannten „Energie-Effizienz-Experten“-Liste (www.energie-effizienz-experten.de) der Deutschen Energieagentur (dena) gelistet sind. Auf dieser Internetseite finden Sie per Umkreissuche eine/n Energieberater/in in Ihrer Nähe. Bei diesen erhalten Sie entweder direkt Informationen zu Ihrer Frage oder – im „schlimmsten“ Fall - zumindest aber die Auskunft, was die Beratungsleistungen des Energieberaters kosten.

Kostenlose „Energie-Checks“ der Verbraucherzentrale Bayern
In vielen Städten und Landkreisen gibt es mittlerweile aber auch entsprechende Beratungsangebote, die oft kostenfrei sind. Im Landkreis Main-Spessart kümmert sich seit 2015 ein Klimaschutzmanagement um solche Dinge. Ab Oktober 2020 bietet es in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern ein umfassendes Beratungsspektrum an. Es ist für den Bürger kostenfrei und dennoch professionell und unabhängig. Möglich wird dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Landkreises Main-Spessart, die die Beratungshonorare der Energieberater übernehmen. Der Ratsuchende hat die Wahl zwischen einer telefonischen Beratung, einem Beratungsgespräch in einem „Beratungsstützpunkt“ oder auch einem „Energie-Check“ in seinen eigenen vier Wänden. Anlaufstelle ist in jedem Fall erstmal die kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0800 / 809 802 400.
Wenn Ihnen dort telefonisch noch nicht ausreichend geholfen werden kann, können Sie sich zu einem Beratungsgespräch in der vhs Karlstadt (an jedem dritten Dienstag im Monat, 16 bis 19 Uhr) oder in der vhs Marktheidenfeld (an jedem zweiten Donnerstag im Monat, 16 bis 19 Uhr) anmelden.

Doch oft ist eine Beratung am Beratungsobjekt selbst am sinnvollsten. Je nachdem, wo der Schuh drückt, können Sie sich zu einem „Basis-Check“, einem „Gebäude-Check“, einem „Detail-Check“, einem „Eignungs-Check Solar“, einem „Heiz-Check“ oder einem „Solarwärme-Check“ anmelden. Über die Hotline erklärt man Ihnen gerne, worum genau es sich dabei im Einzelnen handelt, und welcher der passende Energie-Check für Sie ist. Allerdings sind nur für die ersten 50 Energie-Checks pro Jahr Fördermittel des Landkreises verfügbar. Sind diese ausgeschöpft, wird dem Ratsuchenden ein Eigenanteil von 30 Euro berechnet. Ob er diesen tragen will, kann er freilich bei der Kontaktaufnahme des Energieberaters frei entscheiden.

Wann wird eine Energieberatung verpflichtend?
Wenn Sie einen der KfW-Fördertöpfe 151/152, 153, oder 430 für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie laut Förderrichtlinie einen Energieberater zur Baubegleitung mit ins Boot holen. Dies dient der fachgerechten Ausführung der Maßnahme. Schließlich kann man sich bei falsch ausgeführten Maßnahmen an der Gebäudehülle auch Probleme ins Haus holen. Hier kommen Sie an einem Energie-Effizienz-Experten bzw. einer „Energie-Effizienz-Expertin“ aus der gleichnamigen Liste im Internet (siehe oben) nicht vorbei. Denn die „Energie-Checks“ der Verbraucherzentrale decken solche Leistungen nicht ab. Die gute Nachricht: mit dem Programm 431 liefert die KfW die Förderung für die Baubegleitung gleich mit. So müssen Sie den Fachmann bzw. die Fachfrau ab einem Honorarbetrag von 600 Euro nur zur Hälfte zahlen.

Das zu Anfang erwähnte neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hält ebenfalls eine neue Beratungspflicht bereit. Die wiederum muss niemanden schrecken, da sie ausdrücklich kostenfrei sein soll: beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern muss der Käufer laut Gesetzestext künftig ein „informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis“ führen, wenn „ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird“. Doch auch wenn kein Eigentümerwechsel stattfindet, sondern der Eigentümer eine Sanierung anstrebt, muss vorab eine kostenfreie Beratung zu dem Vorhaben stattfinden – allerdings nur, wenn der GEG-Nachweis nicht nach dem sogenannten „Bauteilverfahren“ vorgenommen, sondern rechnerisch bilanziert wird. Klingt kompliziert, ist es auch. In beiden Fällen bietet sich beispielsweise der kostenfreie „Gebäude-Check“ der Verbraucherzentrale Bayern an.

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Foto (Pixabay, e-gabi): Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung ist eine Energieberatung sinnvoll – und mitunter sogar verpflichtend.