Abfallgebührenanpassung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.03.2020 über die neuen Gebührensätze einen einstimmigen Beschluss gefasst. Nachdem die Abfallgebühren seit 1997 insgesamt vier Mal gesenkt werden konnten, müssen die Abfallgebühren erstmalig wieder angehoben werden. Bei gleichzeitig sinkenden Erlösen, insbesondere für die Altpapiervermarktung, und steigenden Kosten ist eine Anhebung von durchschnittlich ca. 9,5 % erforderlich.

Entsprechend der Vorankündigung einer Gebührenerhöhung im Amtsblatt des Landkreises vom 31.10.2019 werden die neuen Gebührensätze ab 01.01.2020 gelten. Die Abfallgebührenkalkulation wurde auf vier Jahre angelegt, also bis zum 31.12.2023. Wenn alles „planmäßig“ verläuft, werden unsere Abfallgebühren deshalb bis Ende 2023 konstant bleiben.

Die neuen Gebührensätze 2020 bis 2023:

Neu eingeführt wird eine Gebühr für die 1.100 bzw. 5.300 Liter Container mit einer wöchentlichen Leerung des Restmüllgefäßes.

Behältergröße Bemerkungen Gebühr
pro Jahr
Gebühr
pro Monat
120l Restmüll
incl. 120l Biomüll und 240l Papier
Normalgebühr 189,60 € 15,80 €
120l Restmüll
incl. 120l Biomüll und 240l Papier
ermäßigt (1-3 Personen) 139,20 € 11,60 €
120l Restmüll incl. Biomüll
incl. 120l Biomüll und 240l Papier
ermäßigt (4-5 Personen) 164,40 € 13,70 €
240l Restmüll
incl. 240l Biomüll und 2 x 240l Papier
345,60 € 28,80 €
1.100l Restmüll, Regelabuhr 14 tägig
incl. 1.100l Biomüll und 2 x 1.100l Papier
1.284,00 € 107,00 €
1.100l Restmüll wöchentlich
incl. 1.100l Biomüll und 2 x 1.100l Papier
2.043,60 € 170,30 €
5.300l Restmüll, Regelabfuhr 14 tägig
incl. 5.300l Biomüll und 2 x 5.300l Papier
Papier- und Biomüllvolumen. werden entsprechend als 1.100l Container bereitgestellt 5.898,00 € 491,50 €
5.300l Restmüll wöchentlich
incl. 5.300l Biomüll und 2 x 5.300l Papier
9.342,00 € 778,50 €
120l Biotonne zusätzlich 82,80 € 6,90 €
240l Biotonne zusätzlich 146,40 € 12,20 €
240l Papiertonne zusätzlich 39,60 € 3,30 €
1.100l Papiercontainer zusätzlich 158,40 € 13,20 €

Der Restmüllsack (ca. 70l) wird dann 4,30 €, der Grüngutsack (ca. 120l) 3,60 € kosten.

Die Gebühr für eine zusätzliche Leerung (zusätzlich zur Regelabfuhr) eines 1.110 l Restmüllbehälter beträgt 51,50 € pro Leerung und für einen 5.300 l Restmüllbehälter 215,80€.

Neben der Änderung der Gebührensatzung hat der Kreistag auch über Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung einstimmig beschlossen. Diese sind erforderlich, da insbesondere die Qualität des beim Humuswerk Main-Spessart angelieferten Biomülls stark verunreinigt ist. So wird die geänderte Abfallwirtschaftssatzung genau definieren, was in die Biotonne darf.

Falsch befüllte Bio- und Altpapiertonnen werden künftig nicht mehr geleert. Der Verursacher kann dann den Inhalt nachsortieren, über Restmüllsäcke entsorgen oder die Tonne bei der nächsten Restmüllabfuhr "sonderleeren" lassen. Letzteres kostet 16,00 € Verwaltungsgebühr plus drei Cent je Liter Gefäßgröße, also beispielsweise 19,60 € für eine 120-Liter-Tonne. Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Trennpflicht kann die Bio- oder Altpapiertonne zukünftig auch abgezogen und durch eine gebührenpflichtige Restmülltonne ersetzt werden.

Wichtiges auf einen Blick:

  • Gebührenrelevante Änderungen (Mieterwechsel, Geburt eines Kindes o.ä.) müssen dem Landratsamt unaufgefordert mitgeteilt werden.
  • Die neuen Müllgebührenbescheide werden voraussichtlich im April 2020 versandt.
  •  Jährliche Fälligkeit immer zum 01. Juli.
  • Nutzen Sie unser SEPA – Lastschriftverfahren!

Bei Fragen zur Umstellung der Abfallgebühren erreichen Sie die Müllgebührenstelle und die Abfallberatung wie folgt:

Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass erfahrungsgemäß zahlreiche Nachfragen und Änderungsmitteilungen in den nächsten Wochen zu Engpässen bei der Sachbearbeitung, sowie sehr oft belegten Telefonleitungen führen werden.

Für Änderungsmitteilungen sollten deshalb andere Kommunikationswege, wie E-Mail oder Brief genutzt werden. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist nicht der Tag der Bearbeitung, sondern wann dem Landratsamt die Meldung zuging. Auch bei verzögerter Sachbearbeitung entstehen also keinerlei Nachteile.