Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsnetz Binsfeld – Chlorung eingerichtet
27.11.2025
Das Trinkwasser im Ortsnetz Binsfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.
Das Landratsamt Main-Spessart weist zudem darauf hin, dass das Trinkwasser im Ortsnetz Binsfeld ab Donnerstag, 27. November 2025, vorsorglich mit Chlor desinfiziert wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Hinweise zur Chlorung:
- Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser.
- Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran sollten nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Das Abkochgebot gilt für den Bereich des Ortsnetzes Binsfeld. Arnstein und andere Stadtteile sind nicht betroffen!
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren.

