Tollwut-Nachweis bei Fledermaus in Main-Spessart - Keine erhöhte Gefahr für Menschen
04.06.2025
Großes Mausohr
Foto: AGAMI@Adobe Stock
Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Main-Spessart informiert, dass bei einer im Herbst 2024 im Landkreis Main-Spessart geschwächt gefundenen und anschließend verendeten Fledermaus eine Infektion mit Tollwutviren festgestellt wurde. Menschen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden. Das Ergebnis der Routineuntersuchung des Tiers durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde der unteren Naturschutzbehörde am 23. Mai mitgeteilt. Das LGL führt in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) und den Koordinationsstellen für den Fledermausschutz in Bayern seit 2011 ein kontinuierliches Tollwut-Monitoring bei Fledermäusen durch.
An den Empfehlungen für Fledermausschützer und Quartierbesitzer ändert sich durch diesen Fund nichts. Ein erhöhtes Risiko durch Fledermausvorkommen in oder am Haus besteht nicht. Bislang sind in Bayern trotz der Vielzahl gebäudebewohnender Fledermäuse keine Fälle bekannt geworden, in denen Krankheiten von den Tieren übertragen wurden.
Infektionen beim Menschen sind in Bayern, Deutschland und Europa äußerst selten. In Bayern ist bislang kein Fall nachgewiesen. Es gibt keine Hinweise auf eine Zunahme und Ausbreitung der Fledermaustollwut oder ein erhöhtes Risiko für Menschen. Das Infektionsrisiko durch Kontakt mit den natürlichen Fledermauspopulationen in Bayern wird weiterhin als gering eingestuft.
Weitere Informationen:
Fledermaustollwut wird durch eigene, vom Erreger der klassischen „Fuchstollwut“ (terrestrische Tollwut) unabhängige, Viren verursacht. Die Ansteckung kann durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere sowie Biss- oder Kratzverletzungen der Haut erfolgen.
Fledermaustollwut wurde bisher in Bayern sehr selten nachgewiesen. Seit dem ersten Fund einer tollwutpositiven Fledermaus in Bayern im Jahr 2012 gab es insgesamt neun Fälle, verteilt auf sechs Landkreise in Unterfranken, Oberfranken und Oberbayern. Der jetzige Nachweis ist der erste im Lkr. Main-Spessart.
Empfehlungen:
Fledermäuse sind nützliche und geschützte Tiere. Wer eine hilflose Fledermaus findet, sollte diese nicht grundlos anfassen. Muss ein Tier angefasst werden, empfiehlt es sich, Handschuhe zu tragen. Das Tier sollte sobald wie möglich – also am nächsten Abend – wieder in die Freiheit entlassen werden. Fledermäuse sind keine Haustiere!
Jungtiere sollte man in die Kolonie zurücksetzen oder abends in einer offenen, flachen Schachtel katzensicher auf eine Fensterbank stellen, damit die Fledermausmutter das Jungtier wieder abholen kann.
In ungewohnten oder stressigen Situationen versuchen die Tiere, sich zu wehren; ggf. auch durch Beißen – unabhängig von einer Erkrankung. Kinder sollte man nicht mit Fledermäusen spielen lassen. Hauskatzen sollten gegen Tollwut geimpft werden.
Nach Biss von einer Fledermaus, sollte die Wunde sofort und gründlich mit Wasser und Seife gewaschen und anschließend desinfiziert werden. Inwieweit ein Krankheitsrisiko besteht und eine Behandlung notwendig ist, sollte mit einem Arzt besprochen werden. Das betreffende Tier sollte von Experten begutachtet werden.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Tollwut finden sich auf den Internetseiten des LGL unter Tiergesundheit: Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut)
Deutschland ist seit 2008 anerkannt frei von der terrestrischen Form der Tollwut. Ein Risiko für den Menschen besteht bei Reisen in Länder, in denen die Tollwut endemisch ist und durch illegal aus solchen Ländern importierte Hunde und Katzen.
Fragen zu Fledermäusen beantwortet die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart:
Abteilungen und Sachgebiete | Landkreis Main Spessart | Abteilungen & Sachgebiete
Informationen zu den heimischen Fledermäusen finden sich u.a. hier:
Fledermausschutz in Bayern - LfU Bayern - LfU Bayern
Koordinationsstellen für Fledermausschutz - LfU Bayern - LfU Bayern
Zusammengestellt von
Matthias Hammer (Dipl.-Biol.)
Koordinationsstelle für den Fledermausschutz in Nordbayern
Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Augsburg