Corona Informationen

Mit Ablauf des 7. April enden die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten.

Seit Mittwoch, 1. März 2023, sind bereits alle bayerischen Corona-Regeln aufgehoben. Nun enden auch die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten. Damit entfällt die bislang noch in einigen Bereichen geltende Maskenpflicht.  Mit Ablauf des 7. Aprils müssen nach dem Bundesrecht Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken usw. nicht mehr verpflichtend FFP2-Masken tragen. Allerdings können Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin selbst aus Infektionsschutzgründen das Tragen von Masken vorschreiben. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Besuch einer Einrichtung oder Arztpraxis über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren.


Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde zum 1. März 2023 aufgehoben:
Coronavirus: Rechtsgrundlagen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de)externer Link

Die Bayerischen Staatsministerien haben hilfreiche Informationen zusammengestellt. Diese finden Sie wie folgt:

Corona-Hotline 
Die Corona-Hotline der Bayerisches Staatsregierung ist unter 0 91 31 / 68 08 51 01 zu erreichen.

​​​​​Für medizinische Fragen steht das Gesundheitsamt des Landkreises Main-Spessart zur Verfügung. Bei Notfällen kontaktieren Sie bitte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB) unter unter 116 117.

Das Tragen einer Maske in Bus und Bahn ist freiwillig. Wir empfehlen aber weiterhin, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Hier finden Unternehmen eine Zusammenstellung der wichtigsten Unterstützungsangebote.

Immer mehr Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher bekamen in Main-Spessart die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. Das Landratsamt bietet in Zusammenarbeit mit der Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH telefonische Beratung zu wichtigen Themen. Unter der GSN-Corona Hotline 0 93 53 / 9 82 90 finden Unternehmen von Dienstag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr - Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen. Insbesondere die Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler des Freistaates Bayern und der Bundesregierung bieten Hilfe bei Liquiditätsengpässen. Persönliche Beratung erhalten in Zahlungsschwierigkeiten geratene Kleinunternehmer, aber auch Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose - von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr - unter den Durchwahlen 0 93 53 / 793 - 11 35 und -11 34. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen der Pandemie zu beseitigen bzw. zu mildern.