Abfallentsorgung; Beratung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.


Beschreibung

In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Im "Abfallratgeber Bayern" finden Sie

  • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
  • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
  • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
  • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

Formulare

 - Kosten

Kosten entstehen in aller Regel nicht.

Für Sie zuständig

Kommunales Abfallrecht

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Abfallberatung

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Baer
Abfallberater
Zu finden in: Zimmer Nr. 110
 Telefon: 09353 793-1266
 Fax: 09353 793-7266

 Herr Egert
Zu finden in: Zimmer Nr. 110
 Telefon: 09353 793-1236
 Fax: 09353 793-7236